Das Honorar wird nach zeitlichem Aufwand verrechnet auf der Grundlage des vorgegebenen oder vereinbarten Tarifes. Verrechnet werden sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der Therapie oder Beratung stehen:
Therapien vor Ort oder extern, online oder telefonisch
Vor- und Nachbereitung, Aktenstudium etc.
Informationsaustausch mit Dritten gemäss vorheriger Absprache
Verfassen von Berichten
Grundversicherung der Krankenkasse Ab dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell: Im Kanton Baselland wird über die OKP (Grundversicherung) abgerechnet. Sie benötigen vor Ihrem ersten Termin eine Anordnung Ihres Hausarztes oder Psychiaters. Diese nehmen Sie bitte zum Erstgespräch mit oder senden es vorgängig per E-Mail an mich: Die erste Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann verlängert werden. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist nicht möglich.
Abrechnung über die Ärztekasse Die Rechnungen werden von der Ärztekasse verwaltet und an Sie gesendet. Sie bekommen keine persönliche Rechnung von mir. Information zur Datenbearbeitung: https://www.aerztekasse.ch/patienteninfo/datenbearbeitung/
Unfallversicherung / Invalidenversicherung Falls Sie eine Psychotherapie aufgrund eines Unfalls / Invalidität benötigen, so übernimmt die Unfall- / Invalidenversicherung unter bestimmten Bedingungen die Psychotherapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
Opferhilfe Wenn psychische Probleme nach einem Gewaltereignis auftreten und eine Psychotherapie angebracht ist, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz von der Opferhilfe übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei deren Beratungsstelle. https://opferhilfe-beiderbasel.ch
Bitte beachten Sie, dass Termine mindestens 24 h im Voraus abgemeldet werden müssen, ansonsten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt (privat, nicht über die Krankenkasse).